Zusatzbedingungen und Informationen RockSolid Jugendfreizeit

Stand 20.01.2023

„RockSolid“ ist die Jugendgruppe der Calvary Chapel Siegen e.V. 
Im Fokus unserer Arbeit stehen Jugendliche und deren Bedürfnisse.  
Wir glauben an den Gott der Bibel. Wir sind davon überzeugt, dass der Glaube positive Auswirkungen auf das Leben hat. Auch Jugendliche sollen die Möglichkeit bekommen, den christlichen Glauben kennenzulernen. Genau dafür wollen wir uns einsetzen. 

RockSolid veranstaltet jährlich eine Jugendfreizeit im Sommer. Die Jugendlichen erleben eine Freizeit mit verschiedenen, abwechslungsreichen Angeboten. Gottesdienste, Kleingruppenzeiten, Freizeit, Geländespiele sind einige davon.  
Persönliche Ansichten einzelner Mitarbeiter sind im Rahmen der Freizeit von RockSolid den Werten der Calvary Chapel Siegen e.V. unterzuordnen. 

Während der RockSolid Jugendfreizeit werden die Teilnehmer durch haupt- & ehrenamtliche Mitarbeiter betreut. Die Betreuung erfolgt zeitweise in Gruppen von durchschnittlich ca. 5-10 Teilnehmern und 1-2 Mitarbeitern. 

Unsere Freizeitangebote unterliegen einer Altersbeschränkung für Jugendliche von 13 bis 19 Jahre, von der nur nach Rücksprache mit der RockSolid Leitung abgewichen werden darf. 

Mit Abschluss und Übermittlung des Anmeldeformulars (online) erklären die erziehungsberechtigten Personen der teilnehmenden Jugendlichen die Kenntnisnahme dahingehend, dass: 

  • es den jeweiligen Mitarbeitern bei einem Unfall oder einer Verletzung gestattet ist, nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe zu leisten und die Erstversorgung durchzuführen, 
  • der/die Freizeitteilnehmer/in bei allen Programmpunkten anwesend sein soll, solange keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, 
  • den Anweisungen der Mitarbeiter unbedingt Folge zu leisten ist. 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die rechtliche Grundlage des abzuschließenden Vertrags.  

§ 1 Vertragspartner

  • Veranstalter und Vertragspartner der RockSolid Jugendfreizeit ist die Calvary Chapel Siegen e. V., nachfolgend „RockSolid“ benannt. 
  • Als „Freizeitteilnehmer“ im Sinne dieser Bedingungen werden der/die an der Freizeit teilnehmende(n) Jugendliche(n) und der oder die Erziehungsberechtigte(n) bezeichnet.

§ 2 Rechtliches

  • Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz der Calvary Chapel Siegen e.V. in Siegen.
  • Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der RockSolid zuständig ist.
  • Für alle Vertragsangelegenheiten gilt deutsches Recht.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

  • Mit der Anmeldung bietet der/die Freizeitteilnehmer/in den Abschluss eines Vertrags für die Teilnahme an der Jugendfreizeit verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt per Online-Anmeldung über die Homepage von RockSolid. 
  • Der Vertrag kommt mit der Annahme von RockSolid durch Zusendung der Teilnahmebestätigung zustande. Dies ist auch auf elektronischem Wege (E-Mail) möglich. Maßgeblich für das Zustandekommen ist der nachgewiesene Versand der Bestätigung.
  • Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung per E-Mail. Sobald die schriftliche Bestätigung verschickt wurde, gilt die Freizeit als verbindlich gebucht.

§ 4 Preise und Zahlungen

  • Die Preise entnehmen Sie bitte den Freizeitinformationen der RockSolid-Homepage www.rocksolidsiegen.de
  • Maßgeblicher Teilnahmebeitrag ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung des/der Freizeitteilnehmer/in gültige Preisliste.
    Diese ist bei der Anmeldung auf der Homepage www.rocksolidsiegen.de im Internet einzusehen.
  • Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Zahlung des Teilnahmebeitrages fällig. 
    Im Vorfeld der Buchung werden mögliche Zahlungsmöglichkeiten dargestellt. 
    Bei Buchung bzw. Bestätigung der Teilnahme werden Informationen zur Durchführung der Bezahlung übermittelt.

§ 5 Stornoregelung

  • Bei einer Stornierung der Teilnahme fallen folgende Kosten an:
    • Bis zum 15.05.2023 fallen keine Kosten an. (Bereits bezahlte Beiträge werden vollständig zurückerstattet.)
    • Ab dem 16.05.2023 werden 50% des Teilnahmebeitrags einbehalten.
    • Nach dem 01.07.2023 werden 90% des Teilnahmebeitrages einbehalten.
  • Wird die Teilnahme während der Veranstaltung von dem/der Freizeitteilnehmer/in abgebrochen, ist der ganze Beitrag zu zahlen, bzw. wird einbehalten.
  • Bei einer Stornierung bzw. Abmeldung nach dem Start der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen des/der Freizeitteilnehmers/in ist keine Erstattung mehr möglich.
  • Bei Stornierungen oder Abmeldungen hat die Begründung (z. B. Krankheit, andere Termine, kein Interesse mehr usw.) grundsätzlich keine Auswirkung auf die Berechnung der Stornierungskosten.
  • Einzelne Tage, an denen eine Teilnahme nicht möglich ist, werden nicht erstattet.
  • Bei rechtzeitiger Stornierung ist die Voraussetzung für eine Erstattung die Meldung inklusive aller benötigten Daten per E-Mail an jugendfreizeit@rocksolidsiegen.de,
    oder per Brief an die Adresse: Calvary Chapel Siegen, Alte Eisenstraße 6, 57080 Siegen. Es gilt der Poststempel. 
    Mit der Meldung benötigt RockSolid zur Erstattung folgende Daten: 
    Name und Geburtsdatum des/der Freizeitteilnehmer/in, sowie die korrekt übermittelten Bankdaten (IBAN, Empfänger).

§ 6 Gesundheit & Hygiene

  • Körperliche, gesundheitliche, geistige oder soziale Beeinträchtigungen eines/einer Freizeitteilnehmers/in sind bei der Anmeldung umfassend anzugeben.
    Andernfalls übernimmt RockSolid keine Haftung für entstandene Schäden, Verletzungen, allergische Reaktionen, etc. Ausgenommen hiervon sind Schäden, welche durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Freizeitmitarbeiter entstehen.
  • Für den Fall, dass eine solche Angabe unterbleibt und dadurch das Wohl des/der betroffenen Freizeitteilnehmers/in und/oder der anderen Teilnehmer gefährdet ist, behält RockSolid sich vor, den/die betreffenden Teilnehmer/in zum Wohl und Schutz der anderen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Falle ist der/die Freizeitteilnehmer/in durch eine erziehungsberechtigte Person abzuholen.
  • Mit der Anmeldung erkennen die Freizeitteilnehmer/innen die Maßnahmen des jeweils aktuellen Infektionsschutzgesetzes und des Hygienekonzepts von RockSolid an und verpflichten sich, dieses einzuhalten.

§ 7 Haftung & Aufsichtspflicht

  • Jeder volljährige Freizeitteilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sich selbst und ggf. seine/ihre anwesenden Kinder, sowie für seine und deren Handlungen während der gesamten Freizeit. 
  • Jeder volljährige Freizeitteilnehmer/in kommt für von ihm/ihr (oder seinen/ihren Kindern) verursachte Schäden selbst auf. RockSolid übernimmt keine Haftung für volljährige Freizeitteilnehmer/innen, oder deren Kinder. 
  • Bei selbstverschuldeten Unfällen, Beschädigungen, Verlusten oder sonstigen Schadensfällen wird keine Haftung übernommen.
  • Die Übernahme der Aufsichtspflicht seitens RockSolid über die minderjährigen Freizeitteilnehmer/innen beginnt mit Beginn der Freizeit. Die Verantwortung zur Aufsichtspflicht endet, sobald der/die Aufsichtsbedürftige nach Ende der Freizeit wieder seinen Sorgeberechtigten übergeben wird. 
  • Die Aufsichtspflicht über die anvertrauten Minderjährigen wird durch die Leiter und Mitarbeiter der Jugendgruppe RockSolid ausgeführt.
  • Aufgrund der Übertragung der Aufsichtspflicht sind minderjährige Freizeitteilnehmer/innen den Weisungen der RockSolid-Mitarbeiter unbedingt folgepflichtig.
  • Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Anweisung von Mitarbeitern eines/einer Teilnehmers/in, behält RockSolid sich vor, den betreffenden Teilnehmer zum Wohl und Schutz der anderen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Falle ist der/die Freizeitteilnehmer/in durch eine erziehungsberechtigte Person abzuholen.
  • Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen-, Gesundheitsbestimmungen u.Ä. müssen alle Freizeitteilnehmer/innen eigenverantwortlich einhalten. Alle Nachteile, welche aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des/der Freizeitteilnehmers/in, auch wenn diese Vorschriften erst nach der Buchung entstehen.

§ 8 Konsumverzicht

  • Der Konsum jeglicher alkoholischen Getränke sowie Drogen jeder Art ist für die gesamte Dauer der Freizeit untersagt. 
  • Das Rauchen ist ausschließlich volljährigen Teilnehmern/innen, abseits vom Gelände und der Gruppe, in Rücksprache mit der Freizeitleitung gestattet.
  • Bei Verstößen behält sich RockSolid vor, den/die Freizeiteilnehmer/in von der Freizeit auszuschließen.

§ 9 Waffen

  • Allen Freizeitteilnehmern ist es ausdrücklich verboten, Messer, Elektroimpulswaffen, Schusswaffen bzw. Waffen aller Art, oder deren Attrappen mit auf die Freizeit zu nehmen. 
  • Bei Verstößen behält sich RockSolid vor, den/die Freizeitteilnehmer/in von der Freizeit auszuschließen.

§ 10 Kostenübernahme

  • Unternehmungen, welche nicht Teil des festen Programms sind und die Teilnehmer in ihrer freien Zeit durchführen können, wie z.B. Einkaufstouren durchs Dorf, oder Eintritte in ein Schwimmbad/ Museum, sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen und die Kosten dafür nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.

§ 11 Teilnahmeausschluss

  • RockSolid behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Widersetzen gegenüber Anweisungen der Mitarbeiter in vorhergehenden RockSolid Veranstaltungen, den/ die betreffenden Freizeitteilnehmer/in vor der Freizeit von der Teilnahme auszuschließen.
  • Bei einem Ausschluss vor der Freizeit werden bereits bezahlte Kosten vollständig zurückerstattet.
  • Wenn ein/e Freizeiteilnehmer/in die Durchführung der Freizeit, nach einer Abmahnung weiterhin nachhaltig stört oder die Freizeit-Regeln missachtet, kann RockSolid den Vertrag sofort kündigen und den/die Freizeitteilnehmer/in von einem Erziehungsberechtigten oder dessen Vertreter abholen lassen. In diesem Fall behält RockSolid den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag.

§ 12 Datenschutz, Freizeit-Medien, Verjährung

  • Die für die Verwaltung der Veranstaltung benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst, gespeichert und verarbeitet. Details hierzu sind in der Datenschutzerklärung von RockSolid erfasst. Diese kann auf www.rocksolidsiegen.de unter Impressum/Datenschutz eingesehen werden.
  • RockSolid ist es gestattet, die persönlichen Daten der Freizeitteilnehmer/innen sowie die der erziehungsberechtigten Personen bei berechtigtem Interesse an Dritte (z.B. Busunternehmen) weiterzugeben.
  • RockSolid behält sich das Recht vor, Fotos, Filme oder andere gespeicherte Medien, die bei einer Veranstaltung entstehen, für eigene crossmediale Veröffentlichungen zu nutzen oder diese als Erinnerungsfotos an Freizeitteilnehmer/innen weiterzugeben, sofern kein schriftlicher Widerspruch vorliegt. 
  • Darüber hinaus behält sich RockSolid vor, Medien für Veröffentlichungen in eigenen oder öffentlichen Medien zur Verfügung zu stellen. 
  • Der Verkauf oder die bewusste Weitergabe an andere Dritte zur Fremdnutzung, insbesondere zur kommerziellen Nutzung ist darüber hinaus ausgeschlossen.
  • Ansprüche des/der Freizeitteilnehmers/in gegenüber RockSolid, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des/der Freizeitteilnehmers/in gegen RockSolid aus unerlaubter Handlung, verjähren nach sechs Monaten ab dem Ende der Freizeit. Die Vorschriften des § 651g BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Ausschlussklausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  • An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regeln.